Mitgliedschaft / Gönner

Es gibt zwei Möglichkeiten im Oberländischen Fischereiverein Interlaken (OFVI) mitzumachen:

 

Mitglied

Mitglieder haben Stimm- und Wahlrecht und erhalten eine BE-Identifikationsnummer des Bernisch-Kantonalen Fischereiverbands BKFV zur Befreiung vom Hegebeitrag für kantonale Langzeitpatente.

 

Gönner

Gönner haben alle Rechte und Pflichten wie Mitglieder, jedoch kein Stimm- und Wahlrecht. Sie erhalten keine BE-Identifikationsnummer des BKFV für die Befreiung vom Hegebeitrag für Langzeitpatente.

  • Mitglieder und Gönner haben die Möglichkeit, in unseren Pachtgewässern zu fischen und sind zu allen Anlässen inklusive Hauptversammlung eingeladen.
  • Gönner sein macht Sinn für alle,
    - die gerne im OFVI sind und mitmachen wollen, aber nicht (mehr) fischen.
    - die bereits ein aktives Mitglied in einem andern dem BKFV angeschlossenen Fischereiverein sind.
    - die aus unterschiedlichsten Gründen den OFVI unterstützen wollen.

Die Jahresbeiträge sind:

  • Mitglieder:               CHF 50.-     (nach 25jähriger Mitgliedschaft CHF 40.-)
  • Jugendmitglieder:   CHF 25.-
  • Gönner:             ab CHF 35.-     (Hier entstehen keine Verbandsabgaben, d.h. der Beitrag bleibt vollumfänglich
                                                       beim Oberländischen Fischereiverein Interlaken)

Ein Wechsel vom Gönner zum Mitglied und umgekehrt ist mit schriftlicher Mitteilung jeweils auf Ende des Kalenderjahres möglich.

 

Hier finden Sie das Formular zum Download, um eine Mitgliedschaft oder Gönnerschaft im Oberländischen Fischereiverein Interlaken zu beantragen. Einfach ausdrucken, ausfüllen und abschicken!

Download
Flyer_Beitrittsformular_OFVI.pdf
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